Unsere Leistungen

Elektronischen Patientenakte

Ihre individuellen Anliegen stehen für uns im Mittelpunkt. Wir unterstützen Sie kompetent bei allen Fragen rund um Ihre Gesundheit und nehmen uns Zeit für eine persönliche Beratung.
Dabei hat der Schutz Ihrer Privatsphäre höchste Priorität. Für vertrauliche Gespräche bieten wir Ihnen eine diskrete Beratung in ruhiger Atmosphäre an einem separaten Beratungsplatz. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Gesprächstermin. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Was bedeutet die "ePA für alle"?

Die ePA ist die elektronische Patientenakte und dient als persönlicher digitaler Speicher für Gesundheitsinformationen. In dieser Akte können medizinische Unterlagen wie Befunde, Diagnosen oder Medikationsdaten hinterlegt werden. Neben Ärztinnen und Ärzten können auch Apotheken, Krankenhäuser und weitere medizinische Einrichtungen Daten einstellen. Sie selbst behalten jederzeit die Kontrolle und können Inhalte einsehen, ergänzen oder verwalten.
Mit der Bezeichnung „für alle“ wird die seit 2025 geltende Variante der ePA beschrieben. Während die elektronische Patientenakte früher nur auf Antrag eingerichtet wurde, wird sie nun automatisch für gesetzlich Versicherte angelegt. Wer keine ePA nutzen möchte, kann dem jederzeit widersprechen. Die Nutzung bleibt freiwillig, ebenso können Zugriffsrechte individuell eingeschränkt werden.
Ein Widerspruch oder eine Einschränkung der ePA darf keinen Nachteil für Ihre medizinische Versorgung haben.

Die ePA für alle wird automatisch für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet. Ob und wie Sie diese nutzen möchten, entscheiden Sie selbst. Sie können der ePA jederzeit widersprechen oder ihre Nutzung einschränken.
Um Ihre ePA aktiv einzusehen und zu verwalten, benötigen Sie die App Ihrer Krankenkasse. Dort richten Sie Ihren persönlichen Zugang ein. Die einzelnen Schritte zur Anmeldung und Nutzung werden von der jeweiligen Krankenkasse erklärt.
Die Nutzung der ePA ist freiwillig und kann jederzeit angepasst oder beendet werden.

Wenn Sie bereits eine elektronische Patientenakte haben, können Sie diese weiterhin verwenden. Möchten Sie Ihre bisherigen Daten behalten, müssen Sie die Übertragung in die neue ePA für alle selbst über die ePA App Ihrer Krankenkasse veranlassen.
Die Übernahme der Inhalte erfolgt nicht automatisch und kann direkt in der App angestoßen werden.

Eine ePA wird grundsätzlich für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, sofern kein Widerspruch erfolgt. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche ab Beginn ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Bis zum 15. Lebensjahr entscheiden die Eltern oder Sorgeberechtigten über die Nutzung der ePA. Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr können Jugendliche selbst festlegen, ob sie eine ePA verwenden möchten.
Auch privat Krankenversicherte können eine ePA erhalten. Viele private Krankenversicherungen arbeiten derzeit an entsprechenden Angeboten für ihre Versicherten.

Die ePA erleichtert die medizinische Versorgung, da wichtige Gesundheitsinformationen gebündelt und aktuell zur Verfügung stehen. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte können so frühere Befunde, Diagnosen oder Medikationsdaten berücksichtigen und Entscheidungen besser abstimmen. Gleichzeitig lassen sich unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden.
Alle relevanten Unterlagen sind zentral digital gespeichert und müssen nicht mehr in Papierform mitgeführt werden. Sie selbst können Ihre Daten jederzeit über die App einsehen und behalten die Kontrolle darüber, wer Zugriff erhält. Das sorgt für mehr Übersicht, bessere Abstimmung zwischen den Beteiligten und mehr Transparenz bei Arztbesuchen oder in der Apotheke.

Die ePA für alle soll die medizinische Versorgung vereinfachen und verbessern, sowohl für Versicherte als auch für Ärztinnen, Ärzte und weitere Beteiligte im Gesundheitswesen. Ziel ist es, relevante Gesundheitsinformationen strukturiert verfügbar zu machen und Abläufe effizienter zu gestalten.
Dazu werden nach und nach feste Anwendungsbereiche eingeführt, für die bestimmte Daten verpflichtend in der ePA hinterlegt werden. Ein zentraler erster Schritt ist der digital unterstützte Medikationsprozess. Dieser ermöglicht eine vollständige und aktuelle Übersicht aller eingenommenen Medikamente und erhöht damit die Sicherheit der Behandlung.
Zusätzlich werden wichtige medizinische Unterlagen wie Befundberichte, Arztbriefe oder Entlassdokumente aus dem Krankenhaus in der ePA gespeichert, sofern sie im Rahmen einer Behandlung vorliegen. Diese Informationen helfen, Behandlungen besser aufeinander abzustimmen. In weiteren Ausbaustufen sollen zusätzliche Funktionen und Anwendungsfälle folgen.

Mit der Einführung der ePA für alle werden wichtige medizinische Unterlagen aus aktuellen Behandlungen in Ihrer elektronischen Patientenakte hinterlegt. Dazu zählen unter anderem Befunde, Arztbriefe sowie Entlassdokumente aus Krankenhäusern, sofern sie im Rahmen der Behandlung vorliegen.
Von Beginn an enthält die ePA außerdem eine digitale Medikationsübersicht. Diese wird automatisch auf Basis Ihrer E Rezepte erstellt und zeigt sowohl ausgestellte Verordnungen als auch eingelöste Rezepte an. So entsteht eine aktuelle Übersicht über Ihre Arzneimittel, die Ihnen und den von Ihnen berechtigten Leistungserbringern zur Verfügung steht und helfen kann, Wechselwirkungen zu vermeiden.
Medikamente, die vor dem Start der ePA für alle verordnet wurden, sind in dieser Übersicht nicht automatisch enthalten. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Krankenkasse zu bitten, ältere medizinische Unterlagen aus Papierform digital in Ihre ePA zu übernehmen.

In der Apotheke zur Kugel profitieren Sie von einer persönlichen und umfassenden Beratung auf Basis Ihrer aktuellen Medikationsdaten. Bei der Einlösung von E Rezepten vor Ort können wir Ihre Arzneimittel vollständig auf Verträglichkeit, Wechselwirkungen und Doppelverordnungen prüfen.
Auch die in Ihrer ePA hinterlegte Medikationsübersicht kann bei uns gezielt in die Beratung einbezogen werden. So stellen wir sicher, dass Ihre Medikamente sinnvoll aufeinander abgestimmt sind und Sie zusätzlich wichtige Hinweise zur richtigen Einnahme erhalten. Das sorgt für ein hohes Maß an Sicherheit und Transparenz in Ihrer Arzneimitteltherapie.

Die Medikationsliste wird automatisch aus Ihren ausgestellten und eingelösten E Rezepten erstellt und ist von Beginn an Bestandteil Ihrer ePA. Sie zeigt, welche Medikamente ab dem Start der ePA verordnet und abgegeben wurden, und bietet Ihnen sowie dem medizinischen Fachpersonal einen aktuellen Überblick über Ihre Medikation. Verordnungen aus der Zeit vor Einführung der ePA sind darin nicht enthalten.
Der Medikationsplan wird erst in einer späteren Ausbaustufe der ePA verfügbar sein. Er ergänzt die Medikationsliste um weiterführende Informationen wie Dosierung, Einnahmehinweise oder Anwendungsdauer und dient insbesondere der strukturierten und langfristigen Planung einer medikamentösen Therapie.

Derzeit ist das manuelle Hinzufügen eigener Medikamente in der ePA noch nicht vorgesehen. Mit der nächsten Ausbaustufe des digitalen Medikationsprozesses ab voraussichtlich März 2026 soll diese Funktion jedoch verfügbar werden.
Dann können Sie auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie Nahrungsergänzungsmittel selbst in Ihrer ePA ergänzen. So lässt sich Ihre Medikationsübersicht vollständig abbilden und für Sie sowie berechtigte Leistungserbringer transparenter gestalten.

Ja. Sie behalten jederzeit die Kontrolle darüber, welche Informationen in Ihrer ePA gespeichert sind und welche Ärztinnen, Ärzte oder anderen Leistungserbringer Zugriff darauf erhalten. Auch die Dauer der Zugriffsrechte können Sie selbst bestimmen.
Darüber hinaus haben Sie das Recht, dem Einstellen einzelner Dokumente jederzeit zu widersprechen. Ein mündlicher Hinweis während des Arztgesprächs oder der Behandlung ist dafür ausreichend. In diesem Fall dürfen die betreffenden Unterlagen nicht in Ihre ePA übernommen werden. Bei besonders sensiblen Informationen ist das medizinische Personal verpflichtet, Sie ausdrücklich auf dieses Widerspruchsrecht hinzuweisen.

Ja, allerdings nur in bestimmten Umfang. Ein Widerspruch gegen einzelne Arzneimittel ist nicht möglich. Sie können jedoch der gesamten automatischen Übertragung Ihrer E Rezept Informationen widersprechen. In diesem Fall werden keine Medikationsdaten aus E Rezepten in Ihrer ePA gespeichert.

Alternativ können Sie dem digital gestützten Medikationsprozess insgesamt widersprechen. Dadurch werden bereits gespeicherte Medikationsdaten gelöscht und es können keine neuen Informationen mehr hinzugefügt werden.

Möchten Sie den Medikationsprozess grundsätzlich nutzen, aber den Zugriff einschränken, können Sie die Zugriffsrechte gezielt steuern. So lässt sich festlegen, welche Ärztinnen, Ärzte oder anderen Leistungserbringer Ihre Medikationsdaten oder Ihre gesamte ePA einsehen dürfen. Ohne entsprechende Berechtigung können keine Einträge vorgenommen werden.

Detaillierte Informationen zu Widerspruchsmöglichkeiten und deren Auswirkungen finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Das Entfernen von Daten aus Ihrer ePA ist dauerhaft und kann nicht rückgängig gemacht werden. Einmal gelöschte Inhalte stehen anschließend weder Ihnen noch berechtigten Leistungserbringern zur Verfügung.
Die Löschung können Sie selbst vornehmen oder durch medizinisches Fachpersonal durchführen lassen, sofern dafür eine entsprechende Zugriffsberechtigung besteht und Sie das Löschen veranlassen.

Zugriff auf Ihre ePA erhalten ausschließlich berechtigte Leistungserbringer, wenn Sie der ePA nicht widersprochen haben und ein konkreter Behandlungs oder Versorgungskontext besteht. Ohne Ihre Zustimmung ist ein Zugriff nicht möglich.
In der Arztpraxis erteilen Sie den Zugriff in der Regel, indem Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte in das Lesegerät stecken. Dadurch wird der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt für einen begrenzten Zeitraum Zugriff gewährt. Ihre Gesundheitskarte dient dabei lediglich als Zugangsschlüssel, die ePA Daten selbst sind nicht auf der Karte gespeichert.
Über die ePA App können Sie individuell festlegen, wer auf welche Inhalte zugreifen darf und wie lange diese Berechtigung gilt. Sie haben außerdem die Möglichkeit, einzelne Dokumente ausschließlich für sich selbst sichtbar zu machen.
Wenn Sie die App nicht selbst nutzen möchten, können Sie eine Vertrauensperson bestimmen oder den Zugriff über die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse regeln. Weder Krankenkassen noch Ombudsstellen haben dabei Einblick in Ihre Gesundheitsdaten.
Weiterführende Informationen zu Zugriffsrechten und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Nein. Eine ePA kann auch genutzt werden, wenn Sie kein Smartphone oder keine App verwenden. In diesem Fall können Ärztinnen, Ärzte, Krankenhäuser oder Apotheken im Rahmen einer Behandlung weiterhin Daten in Ihre ePA einstellen und vorhandene Informationen einsehen.
Um Ihre ePA selbst einzusehen oder zu verwalten, benötigen Sie jedoch die App Ihrer Krankenkasse auf einem geeigneten Endgerät, zum Beispiel einem Smartphone oder Tablet. In Zukunft soll der Zugriff auch über stationäre Geräte wie einen Desktop PC möglich sein.
Alternativ können Sie eine Vertrauensperson, etwa ein Familienmitglied, bevollmächtigen, die ePA für Sie über die App zu verwalten.

Der Zugriff auf die ePA ist besonders geschützt, da dort sensible Gesundheitsdaten gespeichert sind. Bei der ersten Anmeldung in der ePA App Ihrer Krankenkasse ist daher eine sichere Identifikation erforderlich. Diese erfolgt entweder über den elektronischen Personalausweis mit PIN oder über die elektronische Gesundheitskarte mit der dazugehörigen PIN.Nach der erfolgreichen Ersteinrichtung können Sie für spätere Anmeldungen eine komfortablere Anmeldeform wählen, zum Beispiel per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung. Welche Optionen zur Verfügung stehen, hängt vom verwendeten Endgerät und den technischen Möglichkeiten ab.

Die PIN für Ihre elektronische Gesundheitskarte erhalten Sie direkt von Ihrer Krankenkasse. Die Beantragung ist entweder persönlich in einer Geschäftsstelle oder über ein Identifikationsverfahren per Post möglich.
Beim Post Ident Verfahren wird Ihre Identität bei der Übergabe der PIN überprüft, zum Beispiel anhand Ihres Personalausweises oder Reisepasses. So wird sichergestellt, dass die PIN ausschließlich Ihnen ausgehändigt wird.

Die elektronische Patientenakte unterliegt hohen Sicherheitsanforderungen. Nach Angaben der gematik und des Bundesministerium für Gesundheit werden die Daten in der ePA besonders geschützt. Grundlage dafür sind strenge Vorgaben des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Die Gesundheitsdaten werden verschlüsselt auf sicheren Servern in Deutschland gespeichert. Auch die Übertragung der Daten erfolgt durchgehend verschlüsselt innerhalb der sogenannten Telematikinfrastruktur, einem geschlossenen und speziell gesicherten Netz. Zusätzlich müssen alle ePA Apps der Krankenkassen ein Zulassungsverfahren durchlaufen.
Zugriff auf Ihre ePA haben ausschließlich Sie selbst, von Ihnen bevollmächtigte Personen sowie berechtigte Leistungserbringer. Krankenkassen haben keinen Einblick in die Inhalte Ihrer Akte.
Trotzdem gilt wie bei allen digitalen Systemen, dass ein vollständiger Schutz vor Cyberangriffen nicht garantiert werden kann. Die Sicherheit hängt daher auch vom sorgfältigen Umgang aller Beteiligten mit Zugängen und Systemen ab. Regelmäßige Updates Ihrer Endgeräte tragen ebenfalls zum Schutz Ihrer Daten bei.

Nein. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Sie können sowohl der Einrichtung der ePA als auch ihrer Nutzung jederzeit widersprechen.
Sollten Sie sich später anders entscheiden, können Sie einen zuvor erklärten Widerspruch jederzeit bei Ihrer Krankenkasse zurücknehmen und die ePA wieder aktivieren.